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Gütestelle

Meine Kanzlei ist staatlich anerkannte Gütestelle nach Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 Bayerischen Schlichtungsgesetzes (BaySchlG). In dieser Funktion vermittle ich als allparteilicher Dritter zwischen den Parteien, um eine einvernehmliche, dauerhafte Konfliktbeendigung herbeizuführen.

Für Rückfragen und individuelle Angebote stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

Ihre Vorteile: 

  • Hemmung der Verjährung (mit Bekanntgabe des Güteantrages)
  • Die abschließende Vereinbarung ist Vollstreckungstitel
  • Niedrige Verfahrenskosten
  • Kurze Verfahrensdauer
  • Erfolgsquote 70 bis 80%
  • Einigungen über den konkreten Streitstoff hinaus
  • Vertraulichkeit
  • Entwicklung stabiler- und Schonung bestehender Beziehungen

 


Ihr Mediator in München! | a.heintz@anwalt-mediator.com