Meine Kanzlei ist staatlich anerkannte Gütestelle nach Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 Bayerischen Schlichtungsgesetzes (BaySchlG). In dieser Funktion vermittle ich als allparteilicher Dritter zwischen den Parteien, um eine einvernehmliche, dauerhafte Konfliktbeendigung herbeizuführen.